AGB

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der JenAthletik GmbH, Mühlenstraße 22, 07745 Jena, dem Betreiber vom CrossFit Jena (nachfolgend „CrossFit Jena“) und dem Mitglied, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Dies umfasst unter anderem vor Ort erbrachte Trainingsdienstleistungen, Personal Training, Trainingsplanerstellung, Remote Coaching und Leistungen im Rahmen der Ernährungsberatung.
  2. Mitglied kann grundsätzlich nur sein, wer volljährig ist. Minderjährige haben bei der Anmeldung zu einem Probetraining bzw. dem Kauf einer 10er Karte bzw. dem Abschluss einer Mitgliedschaft gegenüber CrossFit Jena stets ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn er oder sie nicht volljährig ist und haben in diesem Fall die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten beizufügen bzw. vorzulegen. Die Zahlung kann nur über die Kontoverbindung des Erziehungsberechtigten erfolgen.
  3. Die Rechte des Mitglieds aus dem mit CrossFit Jena abgeschlossenen Vertrag sind ohne schriftliche Zustimmung von CrossFit Jena nicht übertragbar.
  4. Soweit im Trainingsprogramm nichts Abweichendes angegeben ist, werden alle Trainingseinheiten in der Halle, Mühlenstraße 22, 07745 Jena, oder auf dem davor befindlichen Freigelände (nachfolgend "Veranstaltungsort“ genannt) durchgeführt. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten werden auf der Website von CrossFit Jena (www.crossfitjena.de) bekannt gegeben. Eine Nutzung der Räumlichkeiten und/oder Geräte für andere Trainingsmethoden ist nur mit Zustimmung von CrossFit Jena zulässig.
  5. In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und 2. Januar finden keine bzw. nur eingeschränkte Trainingsangebote/Workouts statt. Weiterhin behält CrossFit Jena sich vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu neun Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es den Vertragspartner berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden dem Vertragspartner rechtzeitig im Voraus mitgeteilt.
  6. Vertragsbestandteil ist die im Veranstaltungsort aushängende Hausordnung („Boxregeln“) sowie Hygieneordnungen. Den Anweisungen der Trainer von CrossFit Jena und solchen, die von CrossFit Jena beauftragt wurden, ist stets Folge zu leisten.
  7. CrossFit Jena ist jederzeit zur Änderung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft berechtigt. Dies gilt nicht für wesentliche Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Änderungen werden wirksam, wenn CrossFit Jena das Mitglied auf die Änderungen hinweist und ihm die geänderte Fassung zur Verfügung stellt und das Mitglied nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widerspricht. CrossFit Jena wird das Mitglied vor Beginn dieser 4-Wochenfrist auf die Bedeutung eines fehlenden Widerspruchs hinweisen.

§ 2 Vertragsschluss, Laufzeit, Umfang, Stornierung

  1. Sämtliche Angebote von Crossfit Jena sind zunächst freibleibend und unverbindlich. Die Buchung von Leistungen erfolgt ausschließlich durch den Kunden (z.B. per Mail, Kontaktformular, Telefon, persönlich usw.). Der Vertragsabschluss kommt erst durch die entsprechende Bestätigung von Crossfit Jena zustande.
  2. Ein Mitgliedschaftsvertrag mit CrossFit Jena kommt durch die Unterzeichnung des „Mitgliedschaftsvertrages“ durch das Mitglied und CrossFit Jena zustande. Der Antrag des Mitglieds gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Entgegennahme des Antrages durch CrossFit Jena in Textform, gegenüber dem Antragsteller abgelehnt wird.
  3. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 6 Monate mit Ausnahme der sog. „Flex-Verträge“. Wird der Vertrag nicht schriftlich gekündigt, verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um einen Monat. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit mit Ausnahme der sog. „Flex-Verträge“ und hat in Schriftform (ausreichend per Mail) gegenüber CrossFit Jena, betr.d.d. JenAthletik GmbH, Mühlenstraße 22, 07745 Jena zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn das Mitglied länger als 4 Wochen erkrankt oder schwanger wird. Die Krankheit bzw. die Schwangerschaft ist durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen. Die außerordentliche Kündigung hat unter Darlegung der Gründe schriftlich zu erfolgen.
  4. Die Laufzeit der sog. „Flex-Verträge“ beträgt 1 Monat. Wird dieser nicht schriftlich gekündigt, verlängert sich die Vertragsdauer jeweils um einen Monat. Die Kündigungsfrist beträgt eine Woche zum Ende der Vertragslaufzeit und hat in Schriftform (ausreichend per Mail) gegenüber CrossFit Jena, betr.d.d. JenAthletik GmbH, Mühlenstraße 22, 07745 Jena zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung ist insbesondere dann möglich, wenn das Mitglied länger als 4 Wochen erkrankt oder schwanger wird. Die Krankheit bzw. die Schwangerschaft ist durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachzuweisen. Die außerordentliche Kündigung hat unter Darlegung der Gründe schriftlich zu erfolgen.
  5. 10er-Karten haben eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Freischaltungsdatum der 10er-Karte verlieren die noch vorhandenen Einheiten ihre Gültigkeit.
  6. Ein bestehender Vertrag kann mit Zustimmung von CrossFit Jena ruhend gestellt ("pausiert") werden. Die Ruhendstellung eines aktiven Vertrages wird ab einem Zeitraum von mindestens 4 Wochen vorgenommen und muss vom Mitglied rechtzeitig vor Beginn des nächsten Vertragsmonats schriftlich (ausreichend per Mail) angemeldet werden. Während der Ruhephase kann das Mitglied keine Leistungen von CrossFit Jena in Anspruch nehmen, so dass in dieser Zeit die Beitragspflicht entfällt. Die zum Zeitpunkt des Eintritts der Ruhephase noch bestehende Restlaufzeit des Vertrages schließt sich an das Ende der Ruhephase an. Ab diesem Zeitpunkt lebt die Zahlungspflicht wieder auf. Für die Ruhendstellung eines Vertrages wird eine Gebühr i.H.v. 10,00 € erhoben.
  7. Jede Person, die kein Mitglied von CrossFit Jena ist, kann sich einmal kostenlos zu einer Probetrainingseinheit anmelden. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines kostenlosen Probetrainings ist die tatsächliche Absicht, als Mitglied bei CrossFit Jena zu trainieren. CrossFit Jena kann das kostenlose Probetraining verwehren.
  8. Bei allen Kursen ist die Teilnehmerzahl begrenzt, um ein hohes Maß an Qualität zu gewährleisten. Voraussetzung für die Teilnahme ist deshalb die vorherige Anmeldung zu der jeweiligen Trainingseinheit von CrossFit Jena. Die maximale Teilnehmerzahl des Gruppentrainings beträgt in der Regel 12 Personen. CrossFit Jena behält es sich vor, die Gruppengröße in Abhängigkeit des jeweiligen Kurses/Workouts anzupassen. In Ausnahmefällen entscheidet der Trainer, ob ein zuvor nicht angemeldeter Vertragspartner am Kurs teilnehmen kann.
  9. Die Anmeldung für eine Trainingsstunde ist aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl verbindlich. Die Anmeldung für Trainingsstunden kann durch das Mitglied über die genutzte Anmeldungssoftware online bis zwei Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins storniert werden. Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin bzw. nicht wahrgenommener Termin gilt als gebuchter Termin und wird vom Trainingskontingent abgezogen.
  10. CrossFit Jena behält sich vor, Veranstaltungen räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingsveranstaltungen inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen falls sich bis zwei Stunden vor Kursbeginn weniger als vier Personen für diesen Kurs angemeldet haben. Alle bereits angemeldeten Personen erhalten eine entsprechende Mitteilung per E-Mail oder Telefon. Das Trainingskontingent wird nicht belastet. Muss CrossFit Jena Veranstaltungen aus wichtigem Grund absagen, werden bereits gezahlte Trainingseinheiten in voller Höhe erstattet, soweit diese nicht einvernehmlich an einem Ersatztermin nachgeholt werden können. Werden die Trainingsveranstaltungen räumlich verlegt, werden Mitglieder darüber rechtzeitig mit einem Aushang am Veranstaltungsort und/oder auf der Website benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des Trainers/der Trainerin möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Jena und/oder der Wechsel eines/r Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt.
  11. Termine zum Personal Training können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn des Termins wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet oder (bei Rechnungsstellung) der fällige Betrag zur Hälfte berechnet.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Mitgliedschaftspreise beziehen sich jeweils auf einen vollen Monatsbeitrag. Schüler, Studenten und Auszubildende können zus zur Vollendigung des 27. Lebensjahres Ermäßigung auf alle zu zahlenden Vergütungen erhalten, sofern sie CrossFit Jena bei Antragstellung einen Ausweis vorlegen, der sie als Schüler, Student, Auszubildende oder Rentner legitimiert. Bei Ausweisen, die eine Befristung enthalten, hat das Mitglied unaufgefordert eine aktuelle Folgebescheinigung bis zum Ende der Gültigkeit des Nachweises vorzulegen. Solange ein solcher Nachweis nicht erbracht ist, entfällt die Ermäßigung automatisch.
  2. Der Monatsbeitrag ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, für jeden Kalendermonat zum jeweiligen 1. oder 15. des Monats zu zahlen. Im Lastschriftverfahren wird der Monatsbeitrag zum jeweiligen 1. oder 15. des Monats abgebucht. Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass sein Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Sollte eine Abbuchung nicht möglich sein, hat das Mitglied alle dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Gerät das Mitglied mit der Zahlung eines Beitrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so ist CrossFit Jena zudem berechtigt, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen und Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.
  3. Eine Heraufstufung des gewählten Tarifs ist jederzeit in Absprache mit CrossFit Jena möglich. Eine Herabstufung ist grundsätzlich immer zum Ablauf der Vertragslaufzeit möglich, bedarf aber einer schriftlichen Erklärung bis zum letzten Werktag des Vormonats, an dessen Ende der Vertrag regulär endet. Für eine vorzeitige Herabstufung ist ebenfalls eine schriftliche Erklärung nötig. Sie wird bei rechtzeitiger Erklärung zu Beginn des übernächsten Monats ab Zugang bei CrossFit Jena wirksam. Hierfür wird eine Gebühr i.H.v. 10,00 € erhoben. Die Vertragslaufzeit beginnt nicht neu.
  4. Im Falle der fristlosen Kündigung durch CrossFit Jena werden bereits geleistete Zahlungen nicht zurückerstattet.
  5. Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet.

§ 4 Körperliche Anforderungen

  1. Das durch CrossFit Jena angebotene Training ist ein anspruchsvollen und intensives körperliches Training, das prinzipiell jedoch auch für Anfänger geeignet ist. Grundsätzlich sollte das Mitglied bzw. der Kunde jedoch von guter Gesundheit sein. CrossFit Jena empfiehlt grundsätzlich vor Aufnahme des Training die Überprüfung der Sporteignung durch einem Arzt. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems und Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete physiotherapeutische Behandlung ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wieder herzustellen.

§ 5 Dienstleistungen im Bereich des Programmings/Bereitstellung von Trainingsplänen

  1. Die Auftragserteilung für die Leistung eines individuellen Onlinetrainingsplans oder eines Remote-Coachings durch den Kunden kann mündlich (persönlich oder telefonisch) aber auch schriftlich (per Mail, SMS, WhatsApp) erfolgen. Der Kunde erhält seiner Anfrage gemäß ein Angebot von CrossFit Jena, das Aufschluss über Umfang, Inhalt und Preis der Leistung gibt und als sich Grundlage für die zu vereinbarende Leistung versteht. Für das Zustandekommen des Vertrags gelten die Regelungen nach §2, Abs. 1. Die Preise verstehen sich brutto für jeweils einen Monat. Der Kunde bestellt eine individuelle Coachingleistung, die nach Erbringung nicht mehr rückgabefähig sind.
  2. Die Inanspruchnahme eines individuellen Onlinetrainingsplans oder eines Remote-Coachings kann mit der Frist einer Woche jeweils zum Monatsende gekündigt werden. Eine Pausierung des Programms ist nach vorheriger schriftlicher Anzeige vorbehaltlich der Zustimmung von CrossFit Jena möglich.
  3. Die Zahlung der Leistung eines individuellen Onlinetrainingsplans oder eines Remote-Coachings ist monatlich zum Monatsende fällig und kann durch Barzahlung, Zahlung auf Rechnung oder per Lastschrift gezahlt werden.
  4. Die Bereitstellung der Leistung einer Vereinbarung im Sinne eines individualisierten Remote Coachings oder eines individualisierten Onlinetrainingsplans erfolgt über eine externe Online-Anwendung. Die bereitgestellten Leistungen (insbesondere die Trainingspläne) sind geistiges Eigentum von CrossFit Jena als Anbieter der Leistung und dürfen vom Kunden ausschließlich im Rahmen des Remote Coachings respektive Onlinetrainings genutzt werden. Eine Weitergabe Dritte jeglicher Art ist nicht gestattet. Sofern CrossFit Jena freiwillig unentgeltlich bestimmte Zusatzleistungen zur Verfügung stellt, begründet dies weder eine Verpflichtung einer dauerhaften Bereitstellung dieser Zusatzleistungen durch CrossFit Jena noch den Anspruch des Kunden zur Nutzung der Zusatzleistungen.

§ 6 Ernährungsberatung

  1. Durchführung der Ernährungsberatung: Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer Beratungsleistung zum Thema Ernährung. Das Erreichen eines bestimmten körperlichen Zustandes kann nicht garantiert werden. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und Beratungen dem vereinbarten Umfang gemäß erfolgt sind. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
  2. Zahlungsbedingungen: Bei Beratungen im Rahmen der Ernährungsbegleitung ist der vollständige Betrag für die vereinbarte Beratungsleistung zum Beginn dieser bar, per Karte, via Lastschrift oder per Rechnung binnen 7 Tagen zu entrichten. Mit dem Ausgang der Rechnung an den Kunden und der damit vereinbarten Dienstleistung, verpflichtet sich der Kunde den Rechnungsbetrag auf obiges Konto zu überweisen. Sollte ein Kunde die vereinbarte und von ihm im Vorfeld überwiesene Leistung nur teilweise oder gar nicht in Anspruch nehmen wollen und bricht die Ernährungsberatung ab, wird der bereits überwiesene Betrag nicht zurückerstattet.
  3. Terminabsagen: Sollte der verbindlich reservierte Beratungstermin nicht eingehalten werden können, so ist dieser mindestens 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins abgesagt werden. Wird der Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt, so gilt der Termin als genommen. Im Falle eines Einzelberatungsgesprächs werden in diesem Fall 50% des Kosten eines Ernährungsgesprächs fällig.
  4. Gewährleistung: Die Tätigkeiten im Rahmen der Ernährungsberatung werden in jeder Hinsicht mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse und Grundsätze durchgeführt. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. CrossFit Jena übernimmt keine Gewährleistungen für den Inhalt der Empfehlungen. Der Erfolg der Ernährungsberatung liegt zum großen Teil außerhalb des Einflussbereiches des Beraters und hängt wesentlich von der Mitarbeit des Kunden ab. Somit kann für den Erfolg nicht garantiert werden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen wird keine Gewähr übernommen.

§ 7 Haftung

  1. Die Haftung von CrossFit Jena, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Haftung wegen eines arglistig verschwiegenen Mangels oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie wird durch diese AGB nicht beschränkt.
  2. Durch diese AGB nicht beschränkt wird ferner die Haftung von CrossFit Jena für Schäden, beruhend auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CrossFit Jena, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  3. Liegt keiner der vorgenannten Fälle vor, ist die Haftung von CrossFit Jena für Schäden aus der Verletzung der Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszweck von wesentlicher Bedeutung ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages also überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  4. Im Übrigen ist die Haftung von CrossFit Jena, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Es wird darauf hingewiesen, dass für selbstverschuldete Unfälle mit oder ohne bleibende Schäden sowie für verloren gegangenes Privateigentum CrossFit Jena keine Haftung übernimmt.

§ 8 Risikobelehrung

  1. Dem Mitglied sind die Unfallgefahren der beim CrossFit-Training benutzten Geräte bewusst, sowie dass die Teilnahme an den CrossFit-Trainings körperlich sehr anstrengend sein kann, so dass gesundheitliche und sonstige Gefahren im Rahmen des Trainings von CrossFit Jena nicht vollkommen ausgeschlossen werden können.

§ 9 Datenschutz

  1. Das Mitglied wird hiermit informiert, dass CrossFit Jena die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnenen personenbezogenen Daten gem. den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer die Weitergabe ist zur Erfüllung der Geschäftsverbindung und des geschlossenen Vertrages notwendig.
  2. Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Stev Kurth, Mühlenstraße 22 in 07745 Jena, E-Mai: info@crossfitjena.de.
  3. CrossFit Jena erhebt die vom Mitglied per Post, Email, Fax oder telefonisch mitgeteilten Informationen, die zur Vertragserfüllung notwendig sind. Dies sind insbesondere die Kontaktdaten. Die Datenverarbeitung erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f) DS-GVO zu den genannten Zwecken und ist für die angemessene Bearbeitung des Vertragsverhältnisses erforderlich.
  4. Die im Rahmen der Bearbeitung des Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten einer längeren Speicherungspflicht bedarf. Das Mitglied hat grundsätzlich das Recht:
  5. gem. Art. 15 DS-GVO Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen.
  6. gem. Art. 16 DS-GVO die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
  7. gem. Art. 17 DS-GVO die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen.
  8. gem. Art. 18 DS-GVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen.
  9. gem. Art. 21 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen.
  10. gem. Art. 77 DS-GVO Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzulegen. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder des Geschäftssitzes von CrossFit Jena wenden.

§ 10 Sonstiges/ Schlussbestimmungen

  1. Das Mitglied ist verpflichtet, CrossFit Jena von jeder Änderung seiner Anschrift und Bankverbindung unverzüglich zu unterrichten. Solange eine solche Mitteilung durch das Mitglied nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift des Mitgliedes.
  2. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Mitglied nur zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder CrossFit Jena diese schriftlich bestätigt hat. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  4. Erfüllungsort ist der jeweils aktuelle Veranstaltungsort.
  5. In Erfüllung ihrer Pflichten nach § 36 VSBG teilt CrossFit Jena mit, dass sie zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet